Ihre Fragen, unsere Antworten

 

 

 

Sie können sich -->hier<-- einen Mustervertrag durchlesen. In der Regel sind diese immer gleich aufgestellt.

Mietpreis, „ je Werbeträger „ ? „ zusammen also bis zu „ ? sehr schwammige Aussage..!

 

Ihre Bedenken sind berechtigt, aber grundlos, kennt man den Hintergrund dieser Regel.

Da die Errichtung baugenehmigungspflichtig und somit stadtabhängig ist, wird der Mietpreis je Werbeträger ausgewiesen.

Beispiel: Man ist sich einig und macht einen Mietvertrag für zwei Werbetafeln für einen Flächenmietpreis im Jahr von X€ .  Zusammen also bis zu XY€.

Nun werden zwei Werbeträger beantragt. Aus div. Gründen genehmigt die Stadt aber nur einen.

 

Logische Folge:

 

Es wird ein Werbeträger montiert. Sie als Eigentümer bekommen für einen Werbeträger Miete.

Ich will einen genau „datierten Mietbeginn“ und ein genau datierten Vertragsauslauf

Die Errichtung einer Werbeanlage ist baugenehmigungspflichtig. Daher ist eine genaue Datierung infolge einer Abhängigkeit der Städte leider nicht möglich. Da niemand Einfluss auf die Bearbeitungszeit bei den Städten hat, tritt der Vertrag mit Unterzeichnung in Kraft und endet 5 oder 10 Jahre nach Errichtung der Werbeanlage.

Ich will nicht, dass der Vertrag sich um dieselbe Zeit verlängert

Auf Wunsch kann diese „ Verlängerungszeit „  angepasst werden, sprechen Sie uns an!

Warum steht im Vertrag, dass die Werbefirma die Flächen untervermieten darf? Ich will nur einen Vertragspartner haben.

 

Haben Sie auch, lediglich die Vermarktungsfläche wird vermietet, nicht die Werbetafel.

 

Beispiel: Ein Supermarkt aus z.B. Dortmund auf dem Mustermannweg. 11  will seine Mittwochswerbung auf so vielen Plakaten wie möglich im Umkreis von einem Kilometer haben.

 

Im Umkreis von einem Kilometer gibt es viele Plakatwerbeträger von vielen Werbefirmen.

 

Um den Kunden zufriedenzustellen, mieten die Werbefirmen untereinander die Werbeträger an.

Warum entfällt die Mietzahlung wenn die Fläche nicht wirtschaftlich genutzt werden kann oder vorübergehend beeinträchtigt ist ?

 

Beispiel:

Sie wollen das Gebäude renovieren. Ohne das abzusprechen, bauen Sie ein Gerüst vor die Fläche, wodurch die Fläche natürlich nicht mehr bewirtschaftet werden kann.

 

Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie für den Zeitraum natürlich auch keine Mietzahlung, dies gilt jedoch nicht, wenn die Werbefläche einfach nicht gebucht ist.

 

Damit haben Sie als Eigentümer nichts zu tun.